22.02.2024 | 3 Minuten

Diese Förderungen gibt es 2024 für Elektroautos und Ladeinfrastruktur


Auch nach dem Ende des Umweltbonus werden Unternehmen noch vereinzelt bei der Investition in Elektromobilität unterstützt. Erfahren Sie mehr über KfW-Kredite und Zuschüsse auf Länderebene.

Die wichtigste Förderung für E-Autos war in den letzten Jahren der Umweltbonus – ausgezahlt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sowohl der Staat als auch die Hersteller von Elektroautos zahlten mehrere Tausend Euro Prämie für den Umstieg von Elektromobilität. Der staatliche Anteil wurde jedoch im Dezember 2023 gestrichen. Einige Hersteller führen den Umweltbonus im ersten Quartal 2024 noch weiter oder haben die Preise für Elektroautos in diesem Zeitraum gesenkt. Doch was kommt danach? 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Unternehmen und Freiberufler weiterhin mit günstigen Kreditangeboten bei Investitionen in Elektromobilität und Ladeinfrastruktur. Auch regionale Förderprogramme unterstützen den Einstieg in die Elektromobilität. Ein Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. 

Was war der Umweltbonus?

Der Umweltbonus konnte von 2016 bis 2023 sowohl für Neufahrzeuge als auch für junge Gebrauchte beantragt werden. 2019 wurde die Prämie für Elektroautos und Plug-In-Hybride mit der Innovationsprämie noch einmal angehoben. Auch bei Leasingfahrzeugen war eine Förderung möglich. Im Laufe des Jahres 2023 wurde die Förderung schrittweise reduziert, bis sie im Dezember schließlich von staatlicher Seite ganz eingestellt wurde.  

KfW-Kredite für Unternehmen

Auf bundesweiter Ebene gibt es aktuell drei KfW-Kreditprogramme, die Unternehmen beim Aufbau von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur unterstützen. 

  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Der KfW-Kredit 293 fördert klimafreundliche Aktivitäten von Unternehmen innerhalb der EU mit bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag. Dazu gehören auch Elektroautos und Ladestationen (Modul F). 

  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Die KfW-Kredite 268 und 269 sind grünen Verkehrsprojekten von Unternehmen gewidmet und decken bis zu 100 % der Investitionskosten ab. In der Standardvariante (268) werden bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben gewährt. Gefördert werden unter anderem Brennstoffzellen- und batterieelektrische Fahrzeuge sowie die Errichtung von Ladestationen. Die Maßnahmen müssen gemäß der EU-Taxonomie umgesetzt werden. Mehr über die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU erfahren Sie in unserem Artikel über ESG und CSRD

Elektromobilitäts-Förderungen auf Länderebene

Es gibt verschiedene Initiativen auf Länderebene zur Unterstützung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur in Unternehmen.  

  • Das Land Berlin unterstützt mit dem Zuschussprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) noch bis Ende 2025 unter anderem eine Beratung zu Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sowie die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Der Antrag auf Förderung muss vor Beauftragung erfolgen.  
  • NRW übernimmt bei der Anschaffung von nicht-öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladeinfrastruktur bis zu 40 % der Kosten pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind unter anderem Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.  

Vattenfall-Fazit

Die Nachfrage nach Elektroautos und Wallboxen ist hoch. So ist es nicht verwunderlich, dass die Förderung langsam zurückgefahren wird. Unternehmen, die noch von staatlichen Zuschüssen profitieren möchten, sind gut beraten rasch zu handeln und den Fuhrpark zeitnah mit umweltfreundlichen Stromern auszustatten. 

Welche Förderung in Ihrem individuellen Fall infrage kommt, erfahren Sie mit wenigen Klicks in unserer: 

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