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04.10.2023 | 4 Minuten

Neues Förderprogramm für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur


Der Bund bezuschusst seit Mitte September 2023 den Aufbau von gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. So können Sie die staatliche Finanzspritze für Ihr Unternehmen nutzen.

400 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem neuen Fördertopf für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur bereit. Das Förderangebot richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten (z. B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter oder Pflegedienste). Erstmals bezuschusst der Bund neben Ladepunkten für Pkw auch in einem größeren Umfang Ladeinfrastruktur für Lkw.

Details der neuen Förderung für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Einzelunternehmen und Freiberufler:innen.
  • Zu den förderfähigen Ausgaben gehören die Investitionskosten für fabrikneue Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (inklusive Stromspeicher, Lademanagementsysteme). Genau so wie die Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen (inklusive Tiefbau).
  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe des Unternehmens und der Ladeleistung am Ladepunkt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben eine Förderquote von bis zu 40 Prozent der Kosten. Große Unternehmen haben eine Förderquote von bis zu 20 Prozent der Kosten.

Förderfähige Ausgaben pro Ladepunkt

 

Maximale Ladeleistung zwischen 50 und 149 kW

Maximale Ladeleistung > 150 kW

Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt

35.000 Euro

75.000 Euro

Maximaler Förderbetrag für KMU

14.000 Euro

30.000 Euro

Maximaler Förderbetrag für Großunternehmen

7.000 Euro

15.000 Euro

 

  • Nicht Förderfähig sind die Ausgaben für Planungsleistungen Dritter, Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur sowie Ausgaben für Ladeeinrichtungen, an denen das Laden mit Wechselstrom möglich ist
  • Gut zu wissen:Es handelt sich nicht um eine De-minimis-Beihilfe. De-minimis-Beihilfen sind geringfügige Zuwendungen vom Staat an Unternehmen, die nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Dabei darf ein Schwellenwert von 200.000 Euro im Laufe von drei Jahren nicht überschritten werden. Die neue Förderung für Schnellladeinfrastruktur wird hier jedoch nicht eingerechnet.
  • Die Antragsstellung erfolgt rein digital beim Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/

Das brauchen Sie, um die Förderung zu beantragen:

  • Übersicht der Standorte, Anzahl der Ladepunkte und geplante Nennladeleistung
  • Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
    KMU-Erklärung, falls es sich um ein kleines oder mittleres
  • Unternehmen handelt (das Formblatt hierfür kann auf der Antragsseite heruntergeladen werden)
  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung

Diese Voraussetzungen gelten für die neue Förderung

  • Wichtig: Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Förderantrags erfolgen!
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland auf betrieblich selbst genutzten Flächen (dazu zählen auch Miet- oder Pachtflächen) errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme im Eigentum des antragstellenden Unternehmens bleiben.
  • Die Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein, sondern die Nutzung ist auf eine namentlich bestimmbare Personengruppe beschränkt (z. B. Mitarbeitende)
  • Der Strom für den Ladevorgang muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig
  • Die Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine Verlängerung ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen können Tochterunternehmen mit eigenen Rechtspersönlichkeiten einen eigenen Antrag stellen. Die Obergrenze der Förderung liegt bei fünf Millionen Euro pro Antrag bzw. 30 Millionen Euro für Anträge von verbundenen Unternehmen. 

Technische Fördervoraussetzungen

  • Die Ladeleistung pro Ladepunkt muss mindestens 50 kW betragen. Das gilt auch beim gleichzeitigen Laden an mehreren Ladepunkten. Die Förderung umfasst keine Ladeeinrichtungen, an denen das Laden mit Wechselstrom  möglich ist.
  • Die Ladeeinrichtung muss zur Steuerung über einen offenen Standard (z. B. OCPP) an ein IT-Backend angebunden sein.
  • Das Ladeinfrastruktursystem steht auf der Herstellerliste der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und erfüllt die technischen Mindestanforderungen.

 

Die folgenden Ladestationen von Vattenfall InCharge erfüllen die Fördervoraussetzungen:

  • ABB Terra 54 CT
  • ABB Terra 54 CJT
  • ABB Terra 124


Vattenfall InCharge begleitet Sie auf Ihrem Weg in die elektromobile Zukunft. Über unser Kontaktformular  können Sie uns Ihre Wünsche für neue Ladeinfrastruktur mitteilen und wir erstellen ein kostenloses indikatives Angebot für Sie. Sie erhalten nicht nur innovative Ladestationen großer Hersteller, wir kümmern uns auch gern um die Installation und den technischen Betrieb. Gut zu wissen: Im Rahmen unseres Angebots entstehen keine Planungskosten für Sie, die nicht von der Förderung übernommen werden. Hier erfahren Sie mehr über unsere Ladelösungen für Unternehmen und können eine Anfrage zu unseren Fleet Charging-Angeboten stellen . 


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