Foto: Vattenfall
25.03.2021 | 5 Minuten

Laden an Immobilien: Eine Investition in die Zukunft


Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Vattenfall InCharge zeigt Investitionsmöglichkeiten auf.

Elektroautos sind die Zukunft der Mobilität. Damit es künftig genügend Ladepunkte für die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen gibt, wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erlassen. Es regelt den Aufbau der Leitungsinfrastruktur im privaten Bereich. Alle Informationen zum GEIG gibt es hier.

Das Wichtigste in Kürze: Seit dem März 2021 muss bei Bauanträgen für den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie mit Parkplätzen Leitungsinfrastruktur für Elektroautos eingeplant werden. Das können zum Beispiel Leerrohre für Elektro- und Datenleitungen sein. Dabei gibt es unterschiedliche Regeln für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäuden, die wir im Folgenden vertiefen:

GEIG für Wohngebäude

  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden.
  • Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden mit mehr als 10 Parkplätzen ist ebenfalls das Verlegen von Leerrohren an alle Stellplätze vorgeschrieben. Einzige Ausnahme: Die Kosten der Maßnahme betragen mehr als sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung.

 

GEIG für Nicht-Wohngebäude

  • Bei mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein.
  • Mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden.
  • Bei einer größeren Renovierung von Bestandsgebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden.
  • Achtung: Bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 21 Stellplätzen muss auch ohne eine geplante Baumaßnahme bis zum 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt auf dem Parkplatz errichtet werden.

Ladeinfrastruktur durch Partnerschaft

Unternehmen mit besonders attraktiven Standorten bezahlen als Location Partner von Vattenfall nur die Vorinstallation der Ladesäulen. Um Installation, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur kümmert sich Vattenfall. Lernen Sie mehr zum Thema Location Partnerschaft.

Förderung von Ladestationen

Ob für die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Ihrem speziellen Fall eine Förderung infragekommt, finden Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.

Ladesäulen als Einnahmequelle

Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden können ihre Ladesäulen auch für einen externen Nutzerkreis und bezahlte Nutzung freigeben. Beim Abrechnungsservice Business Charging Plus von Vattenfall erhalten Kunden für jeden öffentlichen Ladevorgang 29 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Optimierung des Geschäftsmodells bringt aber nicht nur Bares, sondern auch einen Imagegewinn: Durch die Veröffentlichung in E-Mobility-Apps erhält der Unternehmensstandort mehr Sichtbarkeit und neue, umweltbewusste Kundengruppen werden erschlossen. Finden Sie hier mehr Informationen zum Angebot Business Charging Plus.

Intelligentes Lastmanagement

Zusätzliche Ladepunkte können das Stromnetz des Gebäudes vor Herausforderungen stellen, da bei gleichzeitigem Laden ein Versorgungsengpass möglich ist. Ein Lastmanagementsystem verhindert, dass die vereinbarte Lastobergrenze überschritten wird und sorgt für eine intelligente Nutzung der Kapazitäten.

Grafik Vermeidung von Lastspitzen

 

Dabei gibt es für jeden Bedarf eine perfekte Lösung: Ein dynamisches Lastmanagement gleicht schwankenden Strombedarf zwischen Gebäude und Ladeinfrastruktur aus. Und beim fahrplanbasierten Lastmanagement kann sogar festgelegt werden, welches Fahrzeug als erstes geladen werden sollen.

Die Investition in Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zahlt sich langfristig auf jeden Fall aus: Sie steigert die Attraktivität und damit auch den Wert der Immobilie für Mieter wie für Käufer.


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