Foto: Vattenfall
25.03.2021 | 5 Minuten

Laden an Immobilien: Eine Investition in die Zukunft


Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Vattenfall InCharge zeigt Investitionsmöglichkeiten auf.

Elektroautos sind die Zukunft der Mobilität. Damit es künftig genügend Ladepunkte für die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen gibt, wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erlassen. Es regelt den Aufbau der Leitungsinfrastruktur im privaten Bereich. Alle Informationen zum GEIG gibt es hier.

Das Wichtigste in Kürze: Seit dem 11. März 2021 muss bei Bauanträgen für den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie mit mindestens elf Parkplätzen Leitungsinfrastruktur für Elektroautos eingeplant werden. Das können zum Beispiel Leerrohre für Elektro- und Datenleitungen sein. Dabei gibt es unterschiedliche Regeln für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäuden, die wir im Folgenden vertiefen:

GEIG für Wohngebäude

  • Bei mehr als fünf Stellplätzen soll Leitungsinfrastruktur berücksichtig werden. 
  • Förderung über KfW-Zuschuss in Höhe von 900 Euro möglich.

 

GEIG für Nicht-Wohngebäude

  • Bei mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein.
  • Mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden.
  • Achtung: Bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 21 Stellplätzen muss auch ohne eine geplante Baumaßnahme bis zum 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt auf dem Parkplatz errichtet werden.
  • Neues Förderprogramm für 2021 geplant.

Ladeinfrastruktur durch Partnerschaft

Unternehmen mit besonders attraktiven Standorten bezahlen als Location Partner von Vattenfall nur die Vorinstallation der Ladesäulen. Um Installation, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur kümmert sich Vattenfall. Lernen Sie mehr zum Thema Location Partnerschaft.

Förderung von Ladestationen

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können bei der Installation von Ladeinfrastruktur auf Fördermittel zurückgreifen. So unterstützt die Stadt Hamburg den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit dem Projekt ELBE (Electrify Buildings for Electric Vehicles). Und die KfW-Bank fördert aktuell jeden neuen Ladepunkt an privat genutzten Stellplätzen von Wohnimmobilien mit 900 Euro. Mehr Infos zu Fördermöglichkeiten lesen Sie hier.

Ladesäulen als Einnahmequelle

Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden können ihre Ladesäulen auch für einen externen Nutzerkreis und bezahlte Nutzung freigeben. Beim Abrechnungsservice Business Charging Plus von Vattenfall erhalten Kunden für jeden öffentlichen Ladevorgang 29 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Optimierung des Geschäftsmodells bringt aber nicht nur Bares, sondern auch einen Imagegewinn: Durch die Veröffentlichung in E-Mobility-Apps erhält der Unternehmensstandort mehr Sichtbarkeit und neue, umweltbewusste Kundengruppen werden erschlossen. Finden Sie hier mehr Informationen zum Angebot Business Charging Plus.

Intelligentes Lastmanagement

Zusätzliche Ladepunkte können das Stromnetz des Gebäudes vor Herausforderungen stellen, da bei gleichzeitigem Laden ein Versorgungsengpass möglich ist. Ein Lastmanagementsystem verhindert, dass die vereinbarte Lastobergrenze überschritten wird und sorgt für eine intelligente Nutzung der Kapazitäten.

Grafik Vermeidung von Lastspitzen

 

Dabei gibt es für jeden Bedarf eine perfekte Lösung: Ein dynamisches Lastmanagement gleicht schwankenden Strombedarf zwischen Gebäude und Ladeinfrastruktur aus. Und beim fahrplanbasierten Lastmanagement kann sogar festgelegt werden, welches Fahrzeug als erstes geladen werden sollen.

Die Investition in Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zahlt sich langfristig auf jeden Fall aus: Sie steigert die Attraktivität und damit auch den Wert der Immobilie für Mieter wie für Käufer.


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