Foto: Shutterstock/Sergey Klopotov
28.01.2021 | 6 Minuten

Ladestationen für Real Estate: Chancen für Immobilienbesitzer


Der Bedarf an Ladesäulen steigt. Immobilienbesitzer und -verwalter sollten umdenken und gerade bei Neubauten Ladestationen einplanen. Das macht das Objekt für Käufer und Mieter deutlich attraktiver.

Leise, kraftvoll, weitgehend emissionsfrei: Elektroautos werden immer interessanter. Mit ihrer steten Zunahme steigt auch der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Bereich, in Firmen, aber auch im Gewerbe- und Wohnungsbau. Ladestationen für Immobilien sind eine Investition in die Zukunft, von der sowohl Eigentümer als auch Bewohner profitieren. Erfahren Sie, worauf Sie bei Neubau und Betrieb achten sollten.

Immobilien mit Ladetechnik aufwerten

„Sowohl bei Nichtwohngebäuden als auch bei Wohnimmobilien wird die Ladeinfrastruktur zukünftig ein wichtiges Auswahlkriterium sein“, meint Ralf Wagner, E-Mobility-Experte beim Beratungsunternehmen für den Bau- und Immobiliensektor Drees & Sommer. Viele Käufer und Mieter von hochwertigen Wohnimmobilien würden schon heute eine Installationsmöglichkeit für Ladesäulen voraussetzen. Vattenfall InCharge bietet hier schon attraktive Angebote für Ladelösungen an Wohnimmobilien

 

Ohne Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge lässt sich eine Immobilie zukünftig möglicherweise nicht mehr vermieten oder verkaufen. „Wer hingegen seine Gebäude heute schon entsprechend ausrüstet, steigert ihre Attraktivität für potenzielle Käufer und Mieter und sichert somit seine Zukunft“, sagt Wagner.

Ladesäulen beim Neubau: Darauf müssen Sie achten

Immobilienexperte Wagner empfiehlt, den Einbau von Ladetechnik möglichst früh im Prozess der Gebäudeplanung zu berücksichtigen, um kostenintensive Nachrüstungen zu vermeiden. Bei Neubauten müssten vor allem die Stromversorgung und die Leitungswege für die Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden, denn die herkömmlichen Haushaltssteckdosen eigenen sich nicht für das Aufladen von Elektroautos. „Es wurden deshalb europaweit einheitliche Steckerstandards speziell für Elektroautos entwickelt“, erklärt Wagner.

 

Je nach Nutzerkreis gelten verschiedene Mindestanforderungen für E-Ladestationen. Zur Auswahl stehen wandmontierte Ladestationen, die sogenannten Wallboxen, und stehend montierte Ladesäulen. Weitere Unterscheidungen gibt es hinsichtlich der Eignung für Innen- und Außenbereiche und der Leistung.

Frau Parkhaus Ladestationen

Ladestationen wie hier im Parkhaus werten eine Immobilie für Käufer und Mieter gleichermaßen auf. Foto: Florian Stoellinger

 

Die an den Ladesäulen angebotene Ladeleistung variiert und bestimmt die Ladedauer: In Deutschland sind bei Immobilien Typ-2-Wechselstrom-Ladestationen mit 11 kW oder 22 kW weit verbreitet. Eine vollständige Ladung dauert hier zwischen zwei und sechs Stunden. Höhere Ladeleistungen bieten Gleichstrom-Ladestationen. Diese sogenannten Schnellladesäulen haben eine Leistung von mindestens 50 kW. Die Ladedauer beträgt hier ca. eine Stunde. Schnellladestationen eigenen sich besonders für den Einsatz an Orten mit einer kurzen Verweildauer sowie an Fernverkehrsstrecken.

Vor allem in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien spielt die Ladeleistung eine wichtige Rolle. „Wenn viele Elektro-Fahrzeuge gleichzeitig aufgeladen werden, ist die Stabilität der Stromversorgung ein wichtiger Prüfpunkt“, erklärt weiterhin Michael Ringleb, Produktverantwortlicher Elektrotechnik (ELT) bei der Prüforganisation DEKRA, denn es entstehe eine Dauerlast über mehrere Stunden. „Hier muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Stromausfällen durch Überlastung des Leitungsnetzes kommt.“ Die Installation der Ladesäulen sollte daher von erfahrenen Elektroinstallateuren vorgenommen werden.

 

Umfasst die Ladeinfrastruktur in der Wohnungswirtschaft mehrere Ladesäulen, dann sollte über den Einsatzes eines dynamischen Lastmanagements nachgedacht werden. Hierbei wird die verfügbare Gesamtladeleistung an den aktuellen Stromverbrauch im Gebäude angepasst. Durch das effiziente Aufteilen der verfügbaren Energie wird das gleichzeitige Laden mehrerer Elektroautos in optimaler Zeit ermöglicht.

Ladetechnik vom Fachmann

Vattenfall InCharge zum Beispiel stellt den Bau, Betrieb und die Wartung von Ladeinfrastruktur sicher. Sein europaweites Netzwerk an E-Auto-Ladestationen baut das Unternehmen kontinuierlich weiter aus. Auch hinsichtlich der Abrechnung der Energie unterstützt Vattenfall InCharge seine Kunden kompetent, denn hier gilt es auch rechtliche Aspekte zu beachten. Drees & Sommer-Experte Wagner: „Insbesondere bei einem wechselnden Nutzerkreis ist es oftmals hilfreich, Dienstleister für Ladeinfrastruktur, sogenannte Charging Station Operator einzuschalten, die rechtssicher die Abrechnung übernehmen können.“

Fördermöglichkeiten für Ladesäulen

Wer sich für die Installation einer Ladeinfrastruktur entscheidet, kann von Fördermöglichkeiten profitieren. Für den Bau von Ladestationen gibt es je nach Bundesland staatliche Zuschüsse. „Betriebliche Ladeinfrastruktur wird zum Beispiel in Baden-Württemberg mit 40 Prozent gefördert“, sagt Wagner. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ hat das Bundesverkehrsministerium im Vergangenen Jahr außerdem private Haushalte großzügig gefördert. 

 

In 5 Schritten zur Ladestation an Ihrer Immobilie

  • Schritt 1: Informieren Sie die Eigentümergemeinschaft (oder Mieter) über Ihr Vorhaben, der Installation von Ladestationen. Nutzen Sie dafür am besten den schriftlichen Weg. 

    Tipp: Suchen Sie Mitstreiter, denn je mehr Interessenten sich zusammenfinden, desto geringer ist der Kostenaufwand für den Einzelnen. Außerdem werden strukturelle Aspekte, wie Skalierbarkeit der Ladeinfrastruktur oder Lastmanagementsystem wichtig. 

  • Schritt 2: Wählen Sie Anbieter und Ladestation aus. Möglich sind grundsätzlich stehend montierte Ladesäulen und wandmontierte Ladestationen. Weitere Unterscheidungen gibt es hinsichtlich der Leistung und der Eignung für Innen- und Außenbereiche. Entdecken Sie hier unsere Ladestationen. 

    Tipp: Lassen Sie einen Standortcheck durchführen. Die Installation durch eine Elektrofachkraft ist in den meisten Fällen unabdingbar. Vattenfall InCharge bietet in diesem Fall einen Pre Check an. 

  • Schritt 3: Antrag und Beschluss: Reichen Sie als Miteigentümer den Antrag für die nächste Eigentümerversammlung ein. Achten Sie auf die Einladungsfrist von (in der Regel) drei Wochen.
    Gemäß Wemog darf Ihr Antrag nicht abgelehnt werden, allerdings kann über die Ausgestaltung der Maßnahmen entschieden werden. Laden Sie hier einen Musterantrag herunter.

  • Schritt 4: Vor der Installation der Lademöglichkeit ist der Netzbetreiber zu informieren bzw. eine Genehmigung einzuholen. Im Normalfall regelt das der mit der Installation beauftragte Elektrofachbetrieb. 

  • Schritt 5: Mit den Eigentümern muss geklärt sein, wie der Ladestrom gezählt und abgerechnet wird. Bevor Elektrofahrzeuge geladen werden können, lohnt sich außerdem eine Überprüfung mittels eines zertifizierten VDE-Prüfprotokolls. 

Durch das Inkrafttreten des Wemogs sind aus Perspektive von Immobilienbesitzern die Weichen für eine erleichterte Installation von Ladestationen gestellt. Mehr Informationen zu den Vorteilen des Gesetzes finden Sie hier


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