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20.11.2020 | 4 Minuten

5 Fakten: Was Sie bei der Ladebox-Förderung der KfW beachten müssen


Immobilienbesitzer aufgepasst: Der Bund fördert Ladestationen für Wohnimmobilien. Vattenfall InCharge erklärt, was bei maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Real Estate Charging zu beachten ist.

Traumvorlage für Vermieter, Eigentümer, Investoren und Immobilienunternehmen: Um die Ladeinfrastruktur für Wohnimmobilien zu verbessern, beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung von privat genutzten Ladesäulen mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Weil Nachfrage die Erwartungen übersteigt (ca. 300.000 Anträge bislang), hat die Bundesregierung das Fördervolumen von 200 Millionen Euro auf aktuell 400 Millionen Euro aufgestockt. Das bedeutet, dass theoretisch 444.444 Ladepunkte gefördert werden können. Lesen Sie hier relevante Hintergrundinfos und erfahren Sie, weshalb Vattenfall InCharge das beste Gesamtpaket schnürt.

1. Anforderung an die Wohnimmobilie

Die Bundesregierung fördert neue Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden nach § 2 Nummer 1 Energieeinsparverordnung (EnEV), die naturgemäß dem Wohnen dienen.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW Ladestationen an privat zugänglichen Stellplätzen und Garagen.

Zudem gehören zu den geförderten Kosten der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.

Nicht gefördert werden dagegen Ladestationen an Boardinghäusern als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern.

Tipp: Die Subvention ist kombinierbar mit anderen KfW-Förderungen. Die Ergänzung durch weitere Fördermittel, wie z. B. für die Installation einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) für selbst produzierten Solarstrom, barrierefreie Zugangswege zum Stellplatz oder Einbruchschutz, machen die Investition rund.

2. Ladestation-Investition im großen Stil lohnt sich

Im Förderprogramm 440 unterstützt die Bundesregierung mit 900 Euro – pro Ladepunkt. Da Ladestationen in Mehrfamilienhäusern in der Regel mit mehreren Ladestationen oder Ladeboxen ausgestattet sind, wird dieser Ausbau der Ladeinfrastruktur in besonderem Maße begünstigt. So erhalten Immobilieneigentümer z. B. für die Errichtung von 5 Ladepunkten einen Zuschuss von 4.500 €. Zu beachten ist hier lediglich, dass die Gesamtkosten mindestens so hoch wie die Fördersumme sein müssen.

 

3. Besonderheiten für Vermieter

Bei der KfW-Förderung gilt die De-minimis-Beihilfe-Regelung. Demnach ist die Subvention nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission, da die Beträge als geringfügig eingeschätzt werden.

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Immobilienunternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb des laufenden Drei-Jahres-Zeitraums 200.000 Euro nicht übersteigen.

Haben Sie bereits De-minimis-Beihilfen empfangen, sind Sie verpflichtet im KfW-Zuschussportal eine De-minimis-Erklärung mit folgenden Angaben abzugeben: Beihilfegeber, Beihilfewert, Bewilligungsdatum und Aktenzeichen.

Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Bestimmungen gibt es hier.

4. Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften

Hier stellt der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein anderer Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag.

In diesem Fall muss bei Antragstellung eine entsprechende aktuelle Vollmacht hochgeladen werden (z. B. Vollmacht der Eigentümer oder Beschluss der
Eigentümerversammlung zur Vertreterbestellung).

Für vermietete Wohneinheiten sind keine detaillierten
Angaben erforderlich. Im KfW-Zuschussportal genügt eine Bestätigung, dass die De-minimis-Höchstgrenzen eingehalten werden.

Außerdem ist bei der Antragstellung eine Liste mit Namen, Vornamen und Anschriften der antragstellenden Wohnungseigentümer notwendig. Sie kann im Antragsprozess hochgeladen werden.

5. So unterstützt Vattenfall InCharge den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Real Estate Bereich

Mit attraktiven Angeboten für Ladeboxen inklusive Installation  unterstützt Vattenfall aktiv die Förder-Intention der Bundesregierung. Mit einer auf 11 kW eingestellten Ladeleistung und intelligenter Steuerung erfüllt das Angebot von Vattenfall InCharge wichtige Voraussetzungen.

Mit Real Estate Charging von Vattenfall InCharge profitieren Immobilienbesitzer von einem maßgeschneiderten Produkt für moderne Elektromobilität. Vattenfall InCharge erstellt ein individuelles, stufenweise erweiterbares Konzept für Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz.

Sie sind neugierig? Lernen Sie die limitierten Vorteilspreise und flexiblen Vertragsmodelle unseres Real Estate Chargings kennen! Erfahren Sie in unserer Fördermitteldatenbank mehr. Weitere Infos zur Wallbox-Förderung finden Sie hier.


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