25.03.2026 | 4 Minuten

E-Auto Förderung 2026: Was Sie jetzt wissen sollten


Die Bundesregierung hat seit Januar 2026 neue finanzielle Anreize für den Umstieg auf ein Elektroauto geschaffen. Ziel der E-Auto Förderung ist es, Elektromobilität für mehr Haushalte zugänglich zu machen und den Hochlauf emissionsfreier Fahrzeuge weiter zu unterstützen. Neben direkten Zuschüssen spielen dabei auch steuerliche Vorteile eine Rolle. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wer von der E-Auto Förderung profitieren kann, welche Fahrzeuge gefördert werden und wie die Antragstellung abläuft.

Was bedeutet E-Auto Förderung konkret?

Unter der E-Auto Förderung werden staatliche Maßnahmen zusammengefasst, die den Kauf oder das Leasing von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb finanziell erleichtern sollen. Für 2026 ist neben bestehenden Steuervergünstigungen wieder eine direkte Kauf bzw. Leasingprämie vorgesehen. 

Die Förderung soll sich stärker als früher an Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp orientieren. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. 

Ab wann gilt die E-Auto Förderung?

Vorgesehen ist, dass die Förderung rückwirkend für Fahrzeuge gilt, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.  
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein. 

Wichtig für Interessierte: Maßgeblich für die Förderung ist nicht das Bestelldatum, sondern die Erstzulassung des Fahrzeugs. 

Welche Fahrzeuge werden bei der E-Auto Förderung berücksichtigt?

Gefördert werden sollen neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1, also Pkw und vergleichbare Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, sofern sie über einen elektrischen Antrieb verfügen. Dazu zählen: 

  • Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 
  • Plug-in-Hybride (PHEV) unter bestimmten Voraussetzungen 
  • Fahrzeuge mit Range Extender 

Nicht vorgesehen ist eine Förderung für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Eine spätere Ausweitung auf den Gebrauchtmarkt wird frühestens für die kommenden Jahre geprüft. 

Sowohl Kauf als auch Leasing neuer Fahrzeuge sollen förderfähig sein, sofern bestimmte Mindesthaltedauern eingehalten werden. 

Wer kann die E-Auto Förderung beantragen?

Die geplante E-Auto Förderung richtet sich an Privatpersonen. Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro. 

Dabei gilt: 

  • Das Einkommen bezieht sich auf den gesamten Haushalt 
  • Bei Paaren werden die Einkommen zusammen betrachtet 
  • Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) um jeweils 5.000 Euro pro Kind 

Die Berechnung erfolgt auf Basis der letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheide. Für Personen ohne Abgabepflicht können alternative Nachweise vorgesehen sein. 

Nachweis des Haushaltseinkommens 

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. 
Bei einem Förderantrag Anfang 2026 können beispielsweise die Steuerbescheide aus den Jahren 2024 und 2023 herangezogen werden. 

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, soll es alternative Nachweismöglichkeiten geben. Die genauen Regelungen zur Berechnungsgrundlage, zum Vorgehen ohne Steuerbescheid sowie zur Berücksichtigung von Kindern werden im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. 

Wie hoch fällt die E-Auto Förderung aus?

Die Höhe der Förderung ist gestaffelt und hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • Fahrzeugtyp (reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid) 
  • Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens 
  • Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt 

Für reine Elektroautos ist eine höhere Basisförderung vorgesehen als für Plug-in-Hybride. Zusätzlich können Einkommens und Familienzuschläge hinzukommen. Daraus ergibt sich eine mögliche Gesamtförderung von mehreren Tausend Euro pro Fahrzeug. 

Bei Anschaffung eines rein batterieelektronischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

85.001 bis 90.000 Euro

nicht förderfähig

nicht förderfähig

4.000 Euro


80.001 bis 85.000 Euro

nicht förderfähig

3.500 Euro

4.000 Euro


60.001 bis 80.000 Euro

3.000 Euro

3.500 Euro

4.000 Euro


45.001 bis 60.000 Euro

4.000 Euro

4.500 Euro

5.000 Euro

bis 45.000 Euro

5.000 Euro

5.500 Euro

6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder E-Auto mit Range-Extender (REEV)

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren

85.001 bis 90.000 Euro

nicht förderfähig

nicht förderfähig

2.500 Euro


80.001 bis 85.000 Euro

nicht förderfähig

2.000 Euro

2.500 Euro


60.001 bis 80.000 Euro

1.500 Euro

2.000 Euro

2.500 Euro


45.001 bis 60.000 Euro

2.500 Euro

3.000 Euro

3.500 Euro

bis 45.000 Euro

3.500 Euro

4.000 Euro

4.500 Euro

 

Auch beim Leasing kann ein Zuschuss gewährt werden, sofern das Fahrzeug auf die antragstellende Person zugelassen ist und die vereinbarte Mindesthaltedauer eingehalten wird. 

Mindesthaltedauer und Pflichten nach der Förderung

Ein gefördertes Fahrzeug muss nach der Erstzulassung für eine bestimmte Zeit im Besitz der Antragstellerin oder des Antragstellers bleiben. Vorgesehen ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. 

Wird das Fahrzeug vorher verkauft oder der Leasingvertrag beendet, kann es zu einer anteiligen Rückforderung der Förderung kommen. 

So beantragen Sie die E-Auto Förderung

Die Antragstellung soll ausschließlich digital erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bereits zugelassen ist. 

Typischer Ablauf: 

  • Zulassung des Fahrzeugs auf die antragstellende Person 
  • Antragstellung über das OnlinePortal (BAFA) 
  • Upload der erforderlichen Unterlagen 
  • Prüfung durch die Bewilligungsstelle 
  • Auszahlung des Zuschusses 

Der Antrag muss innerhalb einer festgelegten Frist nach der Zulassung gestellt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der E-Auto Förderung werden voraussichtlich benötigt: 

  • Kauf oder Leasingvertrag 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Aktuelle Einkommensteuerbescheide 
  • Nachweise über Kinder im Haushalt, falls relevant 
  • Bei Plug-in-Hybriden technische Nachweise zur elektrischen Reichweite oder CO₂-Emission 

Für die Identifikation kann eine Anmeldung über BundID, Elster-Zertifikat oder Online-Personalausweis erforderlich sein. 

Kfz-Steuerbefreiung bleibt ein wichtiger Vorteil

Unabhängig von der Kaufprämie profitieren Elektroautos weiterhin von der Kfz-Steuerbefreiung. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. 

Diese Regelung senkt die laufenden Kosten deutlich und ist ein fester Bestandteil der langfristigen E-Auto Förderung in Deutschland. 

E-Auto Förderung schafft finanzielle Planungssicherheit

Die E-Auto Förderung 2026 kombiniert direkte Zuschüsse mit langfristigen steuerlichen Vorteilen und soll den Umstieg auf Elektromobilität finanziell besser planbar machen. Wer sich früh informiert und die Voraussetzungen kennt, kann die Förderung gezielt in die Kauf oder Leasingentscheidung einbeziehen. 

Für den Alltag spielt neben der Förderung auch eine zuverlässige Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Im Vattenfall InCharge Netzwerk steht bundesweit DC-Schnellladen zu festen Preisen von 0,44 €/kWh oder 0,49 €/kWh zur Verfügung – damit Elektromobilität nicht nur gefördert, sondern auch einfach nutzbar ist. 

 

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