Am meisten aber profitieren Unternehmen und Nutzer von Firmenwagen. Der Steuervorteil für Elektroautos, die als Firmenwagen privat mitgenutzt werden, wurde erneut verdoppelt. Sprich: Die Dienstwagensteuer fällt von 0,5 Prozent auf 0,25 Prozent. Außerdem müssen die Fahrzeuge nur noch mit 25 Prozent der Bemessungsgrundlage versteuert werden. Besonders attraktiv für Lieferunternehmen: Die neue Sonderabschreibung. Selbstständige und Handwerksbetriebe können die Neuanschaffung eines reinen E-Lieferautos einmalig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben – sofern die zulässige Gesamtmasse 7,5 Tonnen nicht übersteigt.