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22.11.2021 | 2 Minuten

Jetzt neu: Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur


Das Bundesverkehrsministerium fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an gewerblichen Parkplätzen, sowohl für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge der Mitarbeiter.

Anträge ab 23. November 2021

Mit dem Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur subventioniert das Verkehrsministerium den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Details zur Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ finden Sie hier. Anträge auf Förderung können Sie ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Über die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ sagt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Schätzungsweise 60–85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“

 

 

 

 

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