Das Grundprinzip des Eichrechts bezieht sich auf die überprüfbare Messgenauigkeit, d. h. die Kunden zahlen nur das, was sie erhalten. Beim Laden von Elektrofahrzeugen können Kunden somit vor der Abrechnung überprüfen, ob ihnen die richtige Energiemenge in Rechnung gestellt wird und ob Ungenauigkeiten bei der Abrechnung auftreten. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Verbrauchsdaten der Ladestationen vor der Abrechnung nicht geändert werden (z. B. durch den CPO oder EMP).
Die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) regelt dabei gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV), dass die Messwerte durch ein geeichtes Messgerät ermittelt und die Datensätze sicher und überprüfbar gespeichert / verarbeitet werden.
Sicherung des EichrechtsDie Verifizierung der Daten kann entweder über eine Online-Software oder über die jeweilige Hardwarelösung vor Ort erfolgen. Ausgewählte Ladelösungen von Vattenfall InCharge bieten derzeit beide Varianten an: