Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Folgende Leistungen werden dabei berücksichtigt: